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KG Luthersbrunn / Gemeinden / – Friedhof
Friedhof Luthersbrunn
„Der kirchliche Friedhof Luthersbrunn ist die Stätte, auf der die protestantische Kirchengemeinde Luthersbrunn ihre verstorbenen Gemeindeglieder bestattet. Sie verkündigt dabei den Tod als Gericht Gottes über alles irdische Wesen und bezeugt die Auferstehung Jesu Christi als Sieg über Sünde und Tod. Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus.“ (aus: Friedhofssatzung §2)
Die Anlage des ursprünglichen Friedhofes 1732 auf der Wilderung am Luthersbrunnen (Liedersbronnen, Lautersbrunnen = lauterer, klarer Brunnen) markiert in gewisser Weise den Anfang der Luthersbrunner Kirchengeschichte. 1738 folgten Schule und Bethaus, letzteres wurde 1769 zur Kirche erweitert.
Bei Anfragen zum Friedhof oder Bestattungen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Luthersbrunn. Weitere Informationen können Sie auch der Friedhofssatzung entnehmen.
Friedhofssatzung Luthersbrunn (5. Auflage 2019)
Verlängerung, vorzeitige Auflösung, Reservierung von Gräbern und weiteres regeln die 2021 vom Presbyterium beschlossenen Ergänzungen zur Friefhofssatzung:
Ergänzungen (2021) zur Friedhofssatzung Luthersbrunn (5. Auflage 2019)
Wichtige Hinweise für Nutzungsberechtigte von Grabstätten
Am 14. Februar fand die Begehung des Friedhofs und die Inaugenscheinnahme der Gräber durch den Friedhofsausschuss statt. In diesen Tagen werden mögliche Feststellungen / Beanstandungen auf dem Postweg den entsprechenden Nutzungsberechtigten mitgeteilt.
Sollte der Nutzungsberechtigte nicht zu ermitteln sein oder uns keine aktuelle Anschrift vorliegen, behalten wir uns vor, auf die Feststellungen / Beanstandungen per Hinweis im Amtsblatt und am Grab aufmerksam zu machen.
Sollten Sie als Nutzungsberechtigter einer Grabstätte auf unserem Friedhof unsicher sein, ob uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt, melden Sie sich bitte beim Pfarramt.